Prüfung zur Einsatzfähigkeit

Voraussetzung für den Hundeführer (HF), um an einer Prüfung zur Einsatzfähigkeit nach den Richtlinien der German Mantrailing Association e.V. teilzunehmen, im Bundesland Nordrhein-Westfalen

(analog der Einsatzprüfung der Mantrailing-International)

Prüfungsordnung herunterladen

 

Der Hundeführer, der sich zur Prüfung anmeldet, muss kein aktives Mitglied der German Mantrailing Association e.V. sein. Es steht allen (HF) frei, sich nach diesen Standards prüfen zu lassen.
Der HF muss den geistigen und körperlichen Anforderungen einer Prüfung genügen. Ausbilder bzw. Staffelleitung des HFs bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass der HF nach ihrem Ermessen den Prüfungsanforderungen gewachsen ist. Am Prüfungstag muss der HF mindestens 18 Jahre alt sein. Der HF muss sich ausweisen können.
Der HF muss seinen Hund art- und tierschutzgerecht halten, ausbilden und führen. Sieht der Prüfer während der Prüfung einen Verstoß, so wird die Prüfung als nicht bestanden gewertet. Wird bereits vor der Prüfung ein Verstoß erkannt, so wird der HF nicht zur Prüfung zugelassen. Alle Ausbildungsmodule müssen schriftlich dokumentiert sein. Deren Gültigkeit bzw. die Intervalle, in denen diese Kenntnisse aufgefrischt werden, sind ebenfalls schriftlich festzuhalten.

 

Folgende Kenntnisse/Module sind nachzuweisen:

 

Die erforderlichen Kenntnisse aus den einzelnen Ausbildungsmodulen können stichprobenartig im Rahmen der MT-Prüfung überprüft werden. Die Verantwortung für die Erfüllung der genannten Anforderungen liegt beim HF.
Das Vorhandensein der Nachweise zu den einzelnen Kenntnissen bzw. Ausbildungsmodule wird von dem Prüfer kontrolliert. Sind die Unterlagen nicht vollständig, so ist das Team zu der Prüfung nicht zugelassen.

 

Voraussetzung – Hund
Der Hund muss den körperlichen Anforderungen einer MT-Prüfung gewachsen sein. Ausbilder und Staffelleitung des Hundes bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass der Hund nach ihrem Ermessen den Prüfungsanforderungen gewachsen ist. Ein offensichtlich kranker oder krankheitsverdächtiger Hund ist von der Prüfung auszuschließen. Ebenso von der Prüfung auszuschließen ist ein Hund, der sich aggressiv gegenüber seinem HF, prüfungsbeteiligten Personen oder Passanten verhält. Die Prüfung wird in diesem Fall als nicht bestanden gewertet. Der Hund muss Haftpflicht-versichert sein und über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Impfausweis und Nachweis über die Haftpflichtversicherung sind auf Nachfrage dem Prüfer vorzulegen. Heiße Hündinnen können eine Prüfung ablegen, sie sind getrennt zu halten und am Schluss zu prüfen.

 

Bestandene Prüfung auf „Einsatzfähigkeit“

Mit Bestehen der Prüfung erhält das Team seine befristete Einsatzfähigkeit. Hierüber wird eine Urkunde erstellt.

Gültigkeit der Einsatzfähigkeit für GMA-Mitglieder einer Regionalgruppe: 18 Monate
Gültigkeit der Einsatzfähigkeit für Nicht-GMA-Mitglieder: 12 Monate

 

Zur Einsatzerlaubnis gehören:

 

Nicht bestandene Prüfungen

Nicht bestandene Prüfungen können frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch nicht bestandene Prüfungen sollen dokumentiert werden. Gegen das Ergebnis kann der HF innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich mit Angabe von Gründen Einspruch beim Vorstand der GMA e.V. einlegen. Ob dem Einspruch stattgegeben wird oder nicht, wird im Vorstand der GMA e.V. entschieden. Das Ergebnis wird dem HF unter Angabe von Gründen ebenfalls schriftlich. Es besteht kein Rechtsanspruch.

 

Prüfungsaufgaben zur Einsatzfähigkeit nach den Richtlinien von German Mantrailing Association e.V.

 

Teil 1. Geruch oder kein Geruch der Zielperson im Startbereich

Der Startbereich hat eine Größe von ca. 10 x 10 Meter.

Der Hundeführer erhält mehrere Geruchsartikel (mindestens 2 – höchstens 4), verpackt in einem luftundurchlässigen Beutel oder Glas.

Darin befindet sich entweder ein Geruchsartikel von einer Person, die sich nie im Startbereich aufgehalten haben oder der Geruchsartikel der Zielperson. Der Startbereich ist mittelmäßig kontaminiert. Die mittelmäßige Kontaminierung wurde durch mehrere Personen verursacht, die nicht in die Prüfung einbezogen sind. Die Personen sind durch oder um den Startbereich gelaufen. Der Startbereich kann aus verschiedenen Bodenbeschaffenheiten z.B. Gras, Asphalt, Beton oder einer Kombination von mehreren Bodenbeschaffenheiten bestehen. Der Hundeführer wird einen Geruchsartikel seinem Hund präsentieren und muss in der Lage sein zu beschreiben, warum er entweder einen Trail verfolgt, oder kein Geruch der Zielperson im Startbereich vorhanden ist.

Nicht bestehen dieses Prüfungsteils führt zum sofortigen Abbruch der weiteren Prüfung!

 

Teil 2. Fähigkeit, selbstständig eine Geruchsspur zu finden (Casting)

Das Hunde-Team muss selbstständig den Start der Geruchsspur des Traillegers identifizieren können. Der Hund muss in der Lage sein, die Geruchsspur zu identifizieren und zu verfolgen. Das Alter der Geruchsspur ist unbestimmt und die Übung kann mit anderen Prüfungsteilen verbunden werden. Das Start/Castinggebiet hat eine Länge von etwa 200 Meter und eine Breite von ca. 50 Meter. Die Zielperson überquert an einer beliebigen, vom Prüfer festgelegten Stelle diagonal das Startgebiet. An einer weiteren Stelle wird von einer Verleitperson eine weitere Spur, ebenfalls diagonal, über das Castinggebiet gelegt. Der Hundeführer muss in der Lage sein, dem Examiner/Prüfer anzuzeigen, wann der Hund die richtige Geruchsspur der Zielperson gefunden hat, deren Laufrichtung identifizieren und die Person auffinden. Die Bodenbeschaffenheit kann beliebig sein.

Nicht bestehen dieses Prüfungsteils führt zum sofortigen Abbruch der weiteren Prüfung!

 

Teil 3. Anzeige & Identifizierung

Der Hundeführer muss vor dem Beginn der Überprüfung klar die Anzeige des Hundes an der Zielperson beschreiben.
Mindestens eine, aber nicht mehr als zwei Verleitpersonen, stehen ungefähr 5 m von der Zielperson entfernt. Der Hundeführer muss den Trail blind laufen, d.h. er weiß nicht welche der Personen die Zielperson ist. Nachdem die Übung beendet ist, muss der Hundeführer in der Lage sein, dem Examiner/Prüfer klar zu zeigen, welche Person der Hund verfolgt hat.

 

Teil 4. Fähigkeit, einen Trail zu verfolgen im "Doppel-Blind Verfahren"

Das Hunde-Team muss demonstrieren, dass es eine 24 Stunden alte Geruchsspur verfolgen kann. Die Geruchsspur soll eine Länge zwischen 1000 und 2000 Meter haben. Die Geruchsspur wird über verschiedene Bodenbeschaffenheiten mit wechselnden Vegetationen verlaufen und durch ein Gebiet führen, das durch unbeteiligte Personen kontaminiert wurde.
Es wird keine Distanz festgelegt, wie weit die vom Hund verfolgte Spur von der eigentlichen Geruchsspur entfernt verlaufen darf. Der Examiner/Prüfer wird keine Hilfestellung geben, wenn das Team ein Problem ausarbeiten muss. Des Weiteren werden dem Hundeführer keine Hinweise auf den möglichen Geruchsspurverlauf gegeben.
Am Ende des Trails ist die Zielperson in ein Fahrzeug gestiegen ist und hat das Zielgebiet verlassen (Negativ-Anzeige). Dies muss der Hundeführer erkennen und dem Examiner/Prüfer eindeutig mitteilen. In einem maximalen Radius von 30 Meter.

Die Zeit für diesen Prüfungsteil beträgt maximal 60 Minuten.

 

Teil 5. Hund anhalten während des Trails

Während der Hundeführer mit seinem Hund eine ältere und längere Spur verfolgt, muss er in der Lage sein, seinen Hund anzuhalten und eine Ruhepause einzulegen. Die Ruhepause soll nicht kürzer als 2, bzw. nicht länger als 5 Minuten sein. Das Gebiet, in dem der Hund die Ruhepause einlegt, ist mittelmäßig kontaminiert. Die Kontaminierung kann verursacht werden durch mehrere unbeteiligte Personen, die durch oder um den Ruheplatz gelaufen sind. Der Ruheplatz kann aus verschieden Bodenbeschaffenheiten bestehen z.B. Gras, Asphalt, Beton oder eine Kombination aus mehreren Bodenbeschaffenheiten. Der Hund sollte fähig sein, die Geruchsspur wiederaufzunehmen, ohne nochmals den Geruchsartikel präsentiert zu bekommen. Diese Übung sollte mit Prüfungsteil 4 kombiniert werden.

 

Teil 6. Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird abgehalten, wenn der Hundeführer zur ersten Prüfung bei der German Mantrailing Association e.V. zugelassen wird. Alle weiteren Prüfungen, die der Hundeführer mit anderen Hunden in der Zukunft ablegt, erfordern keine weitere mündliche Prüfung.

Mündliche Prüfungsfragen:

  1. Der Hundeführer muss ein gutes Wissen in der Gesetzgebung im Bereich Personen- und Vermissten-Suche des jeweiligen Landes vorweisen.
  2. Der Hundeführer muss ein gutes Grundwissen über die Geruchstheorie vorweisen.
  3. Der Hundeführer muss über ein gutes Wissen verfügen, wie man einen Geruchsartikel herstellt und behandelt.

 

Hamm am Rhein, den 25.10.2016 (beschlossen vom Vorstand)
Ältere Prüfungsordnungen verlieren hiermit Ihre Gültigkeit!